Krieg gegen die Volkssouveränität
Grundrechtswidrige internationale Verträge bedrohen derzeit die Souveränität der Schweiz. Das Beispiel der Eidgenossenschaft zeigt, wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker global bekämpft wird.
Anmerkungen des Autors
Dieser Text erschien zuvor in leicht abgeänderter Form in der ersten Ausgabe des neuen Printmagazins «Gegendruck» (hier können Sie bestellen) im Juli. An Aktualität hat dieser Beitrag nicht eingebüsst, weswegen ich ihn jetzt auch hier auf «StrauMedia» veröffentliche. Ungeachtet dessen möchte ich ein paar Worte zu den Verträgen der WHO und der EU verlieren.
Zum Stand der WHO-Verträge: Die Weltgesundheitsversammlung nahm die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften an. Der WHO-Generaldirektor kann künftig Pandemien bereits beim leisesten Verdacht ausrufen. Die Abstimmung zum Pandemiepakt wurde auf nächstes Jahr verschoben.
Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU sind erwartungsgemäss ins Stocken geraten. Die Schweiz möchte im neuen Vertragspaket mit der EU mittels einer Schutzklausel die eigene Zuwanderung begrenzen können. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lehnt diese Forderung ab. Auch in anderen Bereichen gibt es noch viele offene Fragen zu klären – sei es der Lohnschutz, Strom oder der Kohäsionsbeitrag, den die Schweiz für die EU leisten muss. Die Verhandlungen werden also weitergehen.
Währenddessen läuft die Unterschriftensammlung der «Souveränitäts-Initiative», die sich gegen alle grundrechtswidrige internationale Verträge inklusive das neue EU-Rahmenabkommen richtet. Zudem hat kürzlich eine Gruppe Schweizer Unternehmer die «Kompass-Initiative» lanciert, deren Fokus vor allem auf dem Rahmenabkommen liegt. Ziel der Initiative ist es, die Bevölkerung und Stände der Schweiz über die neuen EU-Verträge abstimmen zu lassen.
Ich behalte mir vor, zu einem späteren Zeitpunkt über den aktuellen Stand der WHO-Verträge und des EU-Rahmenabkommens en détail zu schreiben. Auch eine Analyse des unter ferner liefen laufenden UNO-Zukunftspakts ist von mir vorgesehen. Doch genug der ausufernden Worte. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse bei der Lektüre.
Im vorauseilenden Gehorsam möchten die Schweizer Landesregierung und das Parlament den Pandemiepakt und die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO sowie ein Rahmenabkommen mit der EU durchwinken. Nutzniesser ist eine transnationale Elite, die dem Nationalstaat den Krieg erklärt hat und ihn zugunsten supranationaler Organisationen entmachten möchte. Der Nationalstaat, als einziger Garant für Grund- und Bürgerrechte, droht aufgelöst zu werden – und das nicht nur in der Schweiz. Es überrascht nicht, dass weder NATO noch EU und WHO kein Interesse an einer unabhängigen Schweiz haben. Umso bemerkenswerter ist das devote Verhalten der Schweizer Classe politique, die schon bei geringstem Druck aus dem Ausland klein beigibt. Sie sägt am Ast, auf dem sie selbst sitzt. Quo vadis, Helvetia?
«European Sky Shield»: Neutralität zum Abschuss freigegeben
Am 10. April 2024 hat die Schweizer Landesregierung die Beitrittserklärung zur «European Sky Shield Initiative» (ESSI) genehmigt. Im Vordergrund der Zusammenarbeit stehe eine «bessere Koordination von Beschaffungsvorhaben, der Ausbildung sowie logistischer Aspekte im Bereich der bodengestützten Luftverteidigung», heisst es in der Medienmitteilung des Bundesrates. Ziel der Initiative sei ein satellitenüberwachter Schutzschirm im europäischen Luftraum. Dieser sollte frühestens 2025 in Betrieb genommen werden. Der Schutzschirm werde primär der Abwehr von Raketen und Drohnen dienen.
Das Schweizer Verteidigungsdepartement (VBS) merkte an, dass eine Zusammenlegung der Luftabwehrsysteme der Sky-Shield-Mitgliedstaaten nicht geplant sei. Es gehe eher darum, diese besser abzustimmen, mit der Absicht, die gesamte Verteidigung des europäischen Luftraums zu stärken. Das VBS sieht darüber hinaus weitere Vorteile: Durch die Sky-Shield-Initiative könnten die Beschaffung und der Unterhalt der Luftabwehr zusammen mit den Mitgliedstaaten koordiniert und gegebenenfalls gebündelt werden. Über Mengenrabatte könnte das VBS Geld einsparen. Zudem stünden gemeinsame Ausbildungen in der Luftabwehr zur Diskussion.
Am 7. Juli 2023 unterzeichnete Verteidigungsministerin Viola Amherd für die Schweiz die Absichtserklärung zum Beitritt zur ESSI sowie eine Zusatzerklärung, in der neutralitätspolitische Vorbehalte festgehalten werden. Zu diesen Vorbehalten gehört unter anderem, dass jegliche Teilnahme oder Mitwirkung an internationalen militärischen Konflikten ausgeschlossen ist.
Ob das im Ernstfall auch so geschehen wird, darf bezweifelt werden. Die Schweizer Regierung hat ja auch zu Beginn des russischen Einmarschs in die Ukraine angekündigt, keine Sanktionen gegen Russland zu erlassen. Kurz darauf übernahm die Schweiz die EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation. Erfahrungsgemäss reicht bereits wenig Druck aus dem Ausland, allen voran aus den USA und der EU, und die Schweizer Politik kapituliert.
Der Beitritt zur «European Sky Shield Initiative» ist als ‹Slippery Slope›-Massnahme im Rahmen einer NATO-Integrationspolitik zu verstehen. Es wird sicherlich NATO- oder europhile Winkeladvokaten geben, die behaupten, dass damit nicht die Schweizer Neutralität verletzt wird. Nichtsdestotrotz bleibt die Marschrichtung eindeutig – es läuft auf einen NATO-Beitritt hinaus. Das neu eröffnete NATO-Büro in Genf und das von Amherd ins Gespräch gebrachte «Schengen der Streitkräfte» schlagen übrigens in die gleiche Kerbe. Amherd und ihre Mitstreiter sind auf dem besten Weg, das über Jahrhunderte aufgebaute aussenpolitische Prestige der Schweiz vollkommen zu zerstören.
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WHO-Front I: Internationale Gesundheitsvorschriften
Der WHO-Pandemiepakt ist gegenwärtig in aller Munde. In diesem Zusammenhang standen Grossbritannien, die USA und Slowakei kürzlich in den Schlagzeilen. Das Vereinigte Königreich sei nicht bereit, den Vertrag unter den gegebenen Konditionen zu unterzeichnen. Zum einen verpflichte das Abkommen Grossbritannien, 20 Prozent seiner Tests, Behandlungen und Impfstoffe für die Verteilung an ärmere Länder zu reservieren. Zum anderen greife es zu stark in die eigene nationale Souveränität ein. Im US-amerikanischen Senat stossen sowohl der geplante Pandemievertrag als auch die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ebenfalls auf grossen Widerstand. Auch die Slowakei, dessen Präsident Robert Fico kürzlich angeschossen wurde, lehnt die beiden Abkommen ab.
Die IGV gibt es bereits seit 2005. Der Schweizer Bundesrat (Exekutive) genehmigte sie ohne Vorbehalte, wobei nie eine Volksabstimmung darüber stattfand. Die IGV traten dann 2007 in der Schweiz in Kraft. Im Überblick zu den Richtlinien schrieb die WHO:
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IHR) bilden einen übergreifenden Rechtsrahmen, in dem die Rechte und Pflichten der Länder bei der Bewältigung von gesundheitlichen Ereignissen und Notfällen, die potenziell grenzüberschreitend sind, festgelegt sind. Die IHR sind ein Instrument des internationalen Rechts, das für 196 Länder, darunter die 194 WHO-Mitgliedstaaten, rechtsverbindlich ist.
Die IGV werden also von der Weltgesundheitsorganisation als rechtsverbindlich betrachtet. Im Zuge der ersten weltweiten PCR-Pandemie sind WHO-Direktor Tedros Adhanom Ghebreyesus und seine Entourage offenbar auf den Geschmack gekommen, den damaligen autoritären Gesundheitsmassnahmen nun auch eine international verbindliche Grundlage zu verschaffen. Dies war bis vor Kurzem nicht der Fall. Die WHO durfte den Mitgliedstaaten nur Empfehlungen aussprechen und keine Befehle erteilen.
2022 schlug die WHO über 300 Änderungen in den IGV vor. Die Verhandlungen der «Working Group on Amendments on the International Health Regulations» (WGIHR) geschehen hinter verschlossenen Türen. Eigentlich hätte der finale Entwurf spätestens im Januar 2024, mindestens vier Monate vor der Generalversammlung, vorgelegt werden müssen. Dies geschah allerdings nicht. Gerechtfertigt wurde das damit, dass der Inhalt des finalen Entwurfs ungefähr dem von 2022 entspreche. Dies verstösst jedoch gegen Art. 55 IGV. Die WHO verletzt also ihre eigenen Regeln.
Den ersten richtigen Entwurf veröffentlichte die WHO schliesslich am 17. April 2024. Die letzten Sitzungen der WGIHR fanden vom 22. bis 26. April 2024 statt. Die WHO-Versammlung wurde vom 27. Mai bis 1. Juni abgehalten. Die Mitgliedstaaten hatten nur einen Monat Zeit, sich mit der Revision zu befassen. Es ist unmöglich, sich innerhalb so kurzer Zeit mit unzähligen Änderungsvorschlägen auseinanderzusetzen. In der Schweiz ist keine innerstaatliche Ratifikation vorgesehen, denn es handelt sich bei den IGV um einen Vertrag, der bereits existiert und dem schon in der Vergangenheit zugestimmt wurde. Allerdings könnte die Schweizer Landesregierung innerhalb von zehn Monaten eine ausdrückliche Zurückweisung erklären. Bis spätestens Ende März 2025 könnte sie ihr Veto einlegen. Wenn sie nichts am neuen Entwurf auszusetzen hat, würde die Revision innerhalb von 12 Monaten nach der WHO-Schlussabstimmung automatisch inkrafttreten.
Was sind nun die konkreten Änderungsvorschläge in den IGV? In Art. 12 Ziff. 2 im IGV-Entwurf von 2022 hiess es:
«Ist der Generaldirektor […] der Auffassung, dass eine potenziell oder tatsächliche gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite vorliegt, so unterrichtet er alle Vertragsstaaten […]. Stellt der Generaldirektor fest, dass das Ereignis eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellt,
und sind sich nicht die Vertragsstaaten über die Feststellung einig, so benachrichtigt der Generaldirektor alle Vertragsstaaten gemäss dem in Artikel 49 festgelegten Verfahren, die Stellungnahmen desgemäss Artikel 48 eingesetzten Ausschusses (im Folgenden«Notfallausschuss» zu geeigneten vorläufigen Empfehlungen einzuholen.»
Gemäss diesem Entwurf hätte der WHO-Direktor bereits bei Verdacht auf eine Pandemie die Notlage ausrufen können. Womöglich hätte bereits eine Grippe für die Ausrufung der Notlage genügt. Im neuen Schweizer Epidemiengesetz, das 2025 verabschiedet werden soll, sind die Definitionskriterien derart weit, dass sogar die Grippe als Anlass für grundrechtswidrige Massnahmen genommen werden kann. Der WHO-Direktor hätte eigenmächtig und ohne Einverständnis der betroffenen Mitgliedstaaten entscheiden können. Glücklicherweise wurden die vorliegenden Änderungen im Entwurf von April 2024 vorerst [sic!] wieder fallen gelassen.
Art. 1 sowie der neue Art. 13A Ziff. 1 im IGV-Entwurf von 2022 hätten die Mitgliedstaaten zum Gehorsam verpflichtet. «‹ständige Empfehlung› bedeutet ein von der WHO […] erteilter unverbindlicher Rat», so Art. 1. Im April-Entwurf wurde die Streichung von «nicht bindend» wieder rückgängig gemacht. Im neuen Art. 13A Ziff. 1 forderte die WHO noch:
Die Vertragsstaaten erkennen die WHO als die leitende und koordinierende Behörde für internationale Gesundheitsschutzmassnahmen während einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite an und verpflichten sich, die Empfehlungen der WHO in ihren internationalen Gesundheitsschutzmassnahmen zu befolgen.
Auch dieser Artikel wurde im April-Entwurf vorerst gestrichen. Die Weltgesundheitsorganisation wollte ursprünglich im Entwurf von 2022 die Menschenwürde in Art. 3 weglassen:
Die Durchführung dieser Vorschriften erfolgt unter
uneingeschränkter Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Grundfreiheitenauf der Grundlage der Grundsätze der Gerechtigkeit [«equity»], der Inklusivität, der Kohärenz und im Einklang mit den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Die WHO liess dann im April-Entwurf die Menschenrechte stehen. Was, wie wir seit 2020 erleiden mussten, keineswegs bedeutet, dass Menschenrechte respektiert würden. Die Forderung, dass die Umsetzung der IGV Gerechtigkeit («shall promote equity») und Solidarität zwischen den Vertragsstaaten fördern sollte, bleibt jedoch im neuen Entwurf erhalten.
Die sogenannten «Impfstoffe» spielen nach wie vor eine wichtige Rolle. Gemäss Art. 1 umfassen «Gesundheitsprodukte» unter anderem «Impfstoffe». In diesem Zusammenhang wird eine «Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsprodukten durch von der WHO koordinierte Mechanismen» vorgesehen. Da stellt sich die Frage, was ein «gleichberechtigter Zugang» konkret bedeutet. Heisst das, dass jeder Mensch «gleichberechtigt» zu einer Impfung oder einem mRNA-Produkt genötigt wird?
Auch die vorgesehene Bekämpfung von «Falschinformationen» nach Gutdünken der WHO wurde aus Art. 44 Ziff. 1 gestrichen. Jedoch wurde die Fake-News-Thematik klammheimlich in Anhang 1 verschoben. Dort heisst es in Art. A-3:
«Jeder Vertragsstaat entwickelt, stärkt und erhält die Kernkapazitäten für […] (b) Überwachung (i) Risikokommunikation, einschliesslich der Bekämpfung von Fehlinformationen und Desinformation; (j) Bereitstellung einer direkten operativen Verbindung zu hochrangigen Gesundheits- und anderen Beamten zur raschen Genehmigung und Umsetzung von Eindämmungs- und Kontrollmassnahmen.»
Die Weltgesundheitsorganisation möchte also weltweit ein Zensurregime errichten und direkten Zugriff auf die Beamten der Mitgliedstaaten haben, die dann die vom WHO-Direktor verordneten Massnahmen im Inland umsetzen sollen. Bereits heute löscht beispielsweise YouTube gemäss den eigenen Richtlinien Inhalte, die den Empfehlungen der WHO widersprechen.
Um eine Vorahnung zu bekommen, was der Schweiz und den anderen Vertragsstaaten mit den neuen IGV drohen könnte, muss man lediglich nach Frankreich schauen. Der französische Präsident Emmanuel Macron führte eine Strafbestimmung «zum Schutz der Gesundheit» ein (Art. 223-1-2 Lutte contre les dérives sectaires):
Das Anstiften zum Verzicht oder zur Unterlassung einer therapeutischen oder prophylaktischen medizinischen Behandlung wird mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 15’000 Euro bestraft, wenn dieser Verzicht oder diese Unterlassung als vorteilhaft für die Gesundheit der betroffenen Personen dargestellt wird, obwohl er, auf der Grundlage des aktuellen medizinischen Wissens, offensichtlich dazu in der Lage ist, aufgrund der Krankheit, an der sie leiden, schwerwiegende Folgen für ihre physische oder psychische Gesundheit zu haben.
Demnach könnte jemand, der in Frankreich mRNA-Impfungen oder generell Gesundheitsmassnahmen der Regierung kritisiert, künftig mit Gefängnishaft bestraft werden.
Obwohl die ursprünglichen Vorschläge aus dem IGV-Entwurf von 2022 abgemildert wurden, bleibt die Vorlage von April 2024 sehr gefährlich. Die geplante Ausweitung der Macht der Weltgesundheitsorganisation wird zwar formal zurückgestuft, jedoch bleibt faktisch ihr direkter Zugriff bestehen. Wir erinnern uns: Das Grauen der letzten Jahren war auch ohne Pandemiepakt möglich. Gemäss den neuen Richtlinien sind die Staaten verpflichtet, sogenannte Falschinformationen zu bekämpfen. Schon mit den aktuellen Internationalen Gesundheitsvorschriften ist die erneute Ausrufung eines gesundheitlichen Ausnahmezustands möglich. Daher ist eine Verschärfung jener Richtlinien umso gefährlicher. Da die IGV bereits existieren und der Vertrag lediglich revidiert wird, ist die Schweizer Politik nicht verpflichtet, die IGV im Rahmen eines Referendums zur Volksabstimmung vorzulegen.
WHO-Front II: Pandemiepakt
Wie sieht es mit dem Pandemiepakt aus, der wie oben erwähnt im Zeitungsblätterwald deutlich mehr Raum einnimmt? Der letzte Entwurf wurde am 22. April 2024 veröffentlicht. Die Verhandlungen dauerten bis zum 10. Mai. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit ist erforderlich, damit der Vertrag bei der WHO-Versammlung (vom 25. Mai bis 1. Juni 2024) angenommen wird. Die innerstaatliche Ratifikation muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen (Art. 18 Verfassung der WHO). Das Schweizer Stimmvolk hätte theoretisch die Möglichkeit, das Abkommen mit einem Referendum anzufechten.
Die Weltgesundheitsorganisation sah sich gezwungen, ähnlich wie bei den Internationalen Gesundheitsvorschriften, etwas zurückzurudern. Das weltweite Unbehagen über eine drohende Selbstermächtigung der WHO war zu gross. Deswegen musste die WHO in Art. 24 Abs. 3 des Pandemiepakts Folgendes festhalten:
Keine Bestimmung des WHO-Pandemieabkommens ist so auszulegen, dass sie dem WHO-Sekretariat, einschliesslich des WHO-Generaldirektors, die Befugnis verleiht, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder die Politik einer Vertragspartei anzuordnen, zu ändern oder anderweitig vorzuschreiben, oder den Vertragsparteien vorzuschreiben, bestimmte Massnahmen zu ergreifen, zum Beispiel Reisen zu verbieten oder zuzulassen, Impfvorschriften oder therapeutische Massnahmen vorzuschreiben oder Lockdowns vorzunehmen.
Allerdings besteht keine Garantie, dass Absatz 3 auch so in der finalen Version bestehen bleibt. Trotz dieses ausdrücklichen Dementis droht die Weltgesundheitsorganisation zu einer globalen Gesundheitspolizei zu werden.
In der Präambel wird die WHO als «die leitende und koordinierende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit» anerkannt. Art. 5 Abs. 3 lit. a verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung des sogenannten «One-Health-Ansatzes» im Inland «[...] ein integrierter, vereinheitlichender Ansatz, der darauf abzielt, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig auszugleichen und zu optimieren», heisst es in Art. 1 lit. b.
*Art. 4 Ziff. 2 lit. d* sowie Art. 6 Abs. 2 lit. a sehen einen «gleichberechtigten Zugang» zu »Routineimpfungen» vor. Auch hier ist zu fragen, was damit genau gemeint ist. Müssen gemäss dem Pandemiepakt alle Menschen gleichberechtigt zu den »Routineimpfungen» genötigt werden? Mit solchen vagen Formulierungen sind Willkür, Zwang und Entrechtung Tür und Tor geöffnet.
Die WHO möchte laut Art. 7 die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, globale Gesundheitsteams bereitzustellen, welche die gesundheitlichen Notfälle an den entsprechenden Entstehungsorten eindämmen sollen. In der Pandemiepakt-Vorlage von April 2024 wurde interessanterweise jener Artikel gestrichen, der die Bekämpfung von «Fake News» vorsieht (Art. 18 Abs. 1):
«Jede Vertragspartei fördert den rechtzeitigen Zugang zu glaubwürdigen und faktenbasierten Informationen über Pandemien […] mit dem Ziel, Fehlinformationen oder Desinformationen […] zu beseitigen.»
Allerdings steht der Aspekt der Fake-News-Bekämpfung wiederum im Entwurf der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften. Dies macht deutlich, dass beide Vertragswerke ein Gesamtpaket sind.
In der eben oben erwähnten Präambel des Pandemiepakts will die WHO «einen frühzeitigen Austausch […] und raschen Austausch von Proben und genetischen Sequenzdaten von Krankheitserregern (Pathogenen) mit pandemischem Potenzial». Diese Sequenzdaten landen dann in einem einzurichtenden «multilateralen System», das «Zugang zu den Krankheitserregern mit Pandemiepotential» haben sollte (Art. 12).
Des Weiteren soll es laut Art. 11 eine «öffentliche Förderung von pandemiebezogenen und routinemässigen Gesundheitsprodukten» inklusive Technologietransfer geben. Eine «Ausweitung der weltweiten Produktion pandemiebezogener Produkte» (Art. 10), ein weltweites WHO-Vertriebsnetz sowie ein extremer Ausbau der WHO-Finanzierung (Art. 20) sind vorgesehen. Mit diesen Artikeln stehen der Pharmaindustrie monetär noch glorreichere Zeiten bevor, für die dann – wie nicht anders zu erwarten – der Steuerzahler aufkommen muss.
Wir halten fest: Die WHO versucht, die Mitgliedstaaten zu beruhigen und beteuert explizit in einem Artikelabsatz, dass sie mit dem Pandemiepakt keine Selbstermächtigung plane. Gleichzeitig wird die WHO in der Präambel als führende Behörde für die internationale Gesundheitsarbeit bezeichnet. Die Staaten werden dazu verpflichtet, den One-Health-Ansatz national umzusetzen, für einen «gleichberechtigten Zugang» «zu Routineimpfungen» zu sorgen und global agierende Gesundheits-Notfallteams zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus möchte die WHO die weltweite Überwachung für den Austausch von Proben und genetischen Sequenzdaten von Krankheitserregern stark ausbauen und die Subventionierung der globalen Pharmaindustrie massiv erweitern.
Massiver Souveränitätsverlust
Viele Gegner des Pandemiepakts und der IGV zeigen sich erleichtert, weil diese angeblich gescheitert seien. Niemand weiss, ob die WHO zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal einen Vorstoss wagen wird, um ihr Ziel der Etablierung einer Gesundheitsweltregierung zu erreichen. Wenn bei einer WHO-Generalversammlung auch nur eines der beiden Vertragswerke verabschiedet wird, bedeutet dies einen massiven Souveränitätsverlust und die Entrechtung der Nationalstaaten. Demokratie, Rechtsstaat und Grundrechte, die ohnehin im Westen seit geraumer Zeit auf tönernen Füssen stehen, könnten zu Grabe getragen werden.
Weder in der Schweizer Landesregierung noch im Parlament ist ernstzunehmender Widerstand zu beobachten. Zwar würde dank der Schweizerischen Volkspartei (SVP) der Pandemiepakt zur Abstimmung im Parlament vorgelegt – was sich jedoch als Pyrrhussieg herausstellen könnte. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die Eidgenössische Bundesversammlung mit einer Mehrheit der Vorlage zustimmen, wie das im Deutschen Bundestag passiert ist. Nationale Souveränität sei ohnehin «gar nicht mehr das wert, was wir den Bürgern vorgaukeln», sagte der CDU-Politiker Jürgen Hardt in der deutschen Parlamentsdebatte. Doch in der Schweiz hat das Volk das letzte Wort.
Mit einem fakultativen Referendum müssten dann die Schweizer den Pandemiepakt anfechten. Sprich: 50'000 amtlich beglaubigte Unterschriften müssen innerhalb von 100 Tagen gesammelt werden. Jeder, der mit der direkten Demokratie in der Schweiz vertraut ist, weiss, was für eine Mammutaufgabe es ist, so viele Unterschriften in so kurzer Zeit zu sammeln, wenn man die etablierten Parteien und Dachverbände nicht hinter sich hat – geschweige denn, eine Volksabstimmung zu gewinnen. Demzufolge ist das Vorgehen der SVP, dem Parlament eine Abstimmung über den Pandemiepakt abzuringen, als kontraproduktiv und nicht im Sinne der Souveränität von Volk und Staat zu bewerten.
Einen anderen, ganzheitlichen Ansatz verfolgt die neu aufgekeimte Bürgerrechtsbewegung in der Schweiz, die während der Zeit des Corona-Notstandsregimes entstanden ist. Die Bewegung MASS-VOLL!, die Freunde der Verfassung und andere Bürgerrechtsorganisationen haben im Oktober 2023 die «Souveränitäts-Initiative» lanciert. Diese Volksinitiative – in dessen Komitee der Autor des vorliegenden Artikels sitzt – beabsichtigt einen Kahlschlag für alle internationalen Verträge, die die Souveränität des Schweizer Staates und die verfassungsmässigen Rechte seiner Bürger verletzen. Die Souveränitäts-Initiative möchte also mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wenn das Volk diese an der Abstimmungsurne annimmt, wäre die Schweizer Politik verfassungsmässig dazu verpflichtet, grundrechtswidrige Abkommen wie den Pandemiepakt oder die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO abzulehnen und als Ultima Ratio aus der Organisation auszutreten. Auch dem geplanten Rahmenabkommen mit der EU, das derzeit verhandelt wird, müsste aufgrund des Verfassungsauftrags eine Absage erteilt werden – womit wir bei der nächsten Bedrohung der Schweizer Unabhängigkeit sind
Die Schweiz verkommt zum Vasallenstaat Brüssels
Am 18. März 2024 begannen die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über einen neuen Rahmenvertrag, um die zukünftigen Beziehungen zu regeln. Die Schweizer Verteidigungsministerin Viola Amherd, inzwischen auch Bundespräsidentin, besuchte aus diesem Anlass die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die beiden Parteien versucht haben, ein Rahmenabkommen auszuhandeln. Nach einem Vorstoss, der von 2014 bis 2021 gewagt wurde, scheiterten die Verhandlungen schliesslich. Die Schweiz teilte im Mai 2021 mit, dass sie die Verhandlungen abbreche. Brüssel war alles andere als begeistert. Wäre der Rahmenvertrag durchgekommen, hätte die Schweiz automatisch das EU-Recht übernehmen müssen. Bei Streitigkeiten zwischen Bern und Brüssel hätten EU-Richter das letzte Wort gehabt. Unter dem im Vertrag vorgesehenen Damoklesschwert von Sanktionen und Guillotine-Klauseln hätte die EU die Möglichkeit erhalten, der Schweiz de facto die Gesetze vorzuschreiben. Die Schweiz hätte sich zu einer Rechtskolonie der Europäischen Union degradiert. Der Bundesrat bewies im Mai 2021 Mut, sich aus den Verhandlungen zurückzuziehen. Der Ausverkauf der Schweizer Volksrechte wurde vorerst verschoben.
Nun hat der Bundesrat im Jahr 2024 einen neuen Anlauf gestartet. Interessanterweise dementierte die Schweizer Regierung noch im Februar 2022, dass es zu keiner Neuauflage des EU-Rahmenvertrags kommen würde. «Ein Rahmenabkommen 2.0 ist kein Thema», beschwichtigte der Schweizer Aussenminister Ignazio Cassis auf einer Pressekonferenz.
Wer die «Gemeinsame Verständigung» (Common Understanding) zwischen der Schweiz und der EU liest, wird merken, dass sich verglichen mit den Verhandlungen von 2014 bis 2021 inhaltlich nicht viel verändert hat. Der Casus knacksus ist derselbe geblieben.
Gemäss Art. 9 des «Common Understanding» wäre die Schweiz zum dynamischen, das heisst automatischen, Nachvollzug von EU-Recht verpflichtet:
[…] Alle relevanten EU-Rechtsakte sollten so schnell wie möglich nach ihrer Verabschiedung in die Binnenmarktvereinbarungen aufgenommen werden, wobei die verfassungsrechtlichen Verfahren der Schweiz (einschliesslich Referendum) gebührend zu berücksichtigen sind. […]
Art. 10 sieht vor, dass der Europäische Gerichtshof, wohlgemerkt eine EU-Institution, bei Streitigkeiten zwischen der Schweiz und der EU entscheiden solle:
[…] Wirft der Streitfall eine Frage zur Auslegung oder Anwendung einer in Ziffer 8 zweiter Satz genannten Bestimmung auf und ist die Auslegung dieser Bestimmung für die Beilegung der Streitigkeit relevant und für seine Entscheidung durch das Schiedsgericht erforderlich, so sollte das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Entscheidung vorlegen […].
Laut Art. 12 dürfe die «im betroffenen Abkommen oder in jedem anderen Binnenmarktabkommen» Sanktionen – sogenannte «Ausgleichsmassnahmen» – erlassen:
Stellt ein Schiedsgericht fest, dass eine Partei gegen eines dieser Abkommen verstossen hat, und ist die andere Partei der Ansicht, dass der Entscheid des Schiedsgerichts von der vertragsbrüchigen Partei nicht befolgt wurde, sollte diese andere Partei die Möglichkeit haben, im betroffenen Abkommen oder in jedem anderen Binnenmarktabkommen eine Auswahl von verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen.
Die Schweizer Landesregierung verabschiedete am 8. März 2024 ihr EU-Verhandlungsmandat. Seit dem Treffen zwischen Amherd und von der Leyen vom 18. März sind keine weiteren konkreten Verhandlungsschritte bekannt geworden. Wie es weitergehen wird, wird sich in der nahen Zukunft zeigen. Die Schweiz und die EU haben sich darauf geeinigt, die Verhandlungen bis Ende 2024 abzuschliessen.
In der Schweiz ist im Gegensatz zum Pandemiepakt und den IGV ein deutlich grösserer Widerstand gegen die Neuauflage des EU-Rahmenabkommens zu erwarten. Eine Querfront, die von der konservativen SVP bis zum sozialdemokratischen Schweizerischen Gewerkschaftsbund reicht, geht gegen den Vertrag auf die Barrikaden. Während die SVP ihre Kritik vor allem gegen den automatischen Nachvollzug des EU-Rechts und die Unterordnung der Schweiz unter dem EU-Gerichtshof richtet, verteidigt der Gewerkschaftsbund den Lohnschutz in der Schweiz.
Fazit
Wie es aktuell aussieht, steht kurz nach dem Ende der Schweizer Neutralitätspolitik auch das Ende der Schweizer Souveränität bevor. Der Beitritt zur «European Sky Shield Initiative» war nur einer von vielen Sargnägeln. Folgerichtig bezeichnete der russische Aussenminister Sergej Lawrow die Schweiz als «offen feindseliges Land». Das neue Rahmenabkommen mit der EU mutiert die Schweiz zum Vasallenstaat Brüssels. Mit dem Pandemiepakt und den Internationalen Gesundheitsvorschriften delegiert die Schweiz ihre Gesundheitspolitik an die WHO. Die etablierten politischen Kräfte sind nicht fähig oder willens, diese Entwicklung zu stoppen. Einzig die in der Corona-Zeit entstandene Bürgerrechtsbewegung bietet unter anderem mit der «Souveränitäts-Initiative» wirksame Lösungen zum Schutz von Volk und Staat.
Was in der Schweiz vor unseren Augen geschieht, ist ein Pars pro Toto dessen, was global derzeit stattfindet: Der Nationalstaat soll aufgelöst und durch supranationale Organisationen ersetzt werden, deren Vertreter nicht mehr einem Souverän unterstellt sind. Die global forcierte Abschaffung des Nationalstaats ist eine Kriegserklärung an die Volkssouveränität und somit an das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Wenn die Volkssouveränität dahin ist, dann ist es vorbei mit der Demokratie und den Grundrechten. An dieser Stelle sei an die weisen Worte des verstorbenen Soziologen und FDP-Politikers Ralf Dahrendorf erinnert: «Wer den Nationalstaat aufgibt, verliert damit die bisher einzige effektive Garantie seiner Grundrechte. Wer heute den Nationalstaat für entbehrlich hält, erklärt damit – sei es auch noch so unabsichtlich – die Bürgerrechte für entbehrlich.»