Bestrafe einen – erziehe Tausende
Das Urteil des Schweizer Bundesgerichts gegen MASS-VOLL! setzt ein abschreckendes Exempel. Es soll signalisieren, dass jeder Widerstand gegen die Staatsräson von Bundesbern drakonisch geahndet wird.
Ein Gerichtsurteil, das Bände über den Zustand der Schweiz spricht: Ein Bürgerrechtler muss über 50’000 Franken bezahlen. Der Auslöser liegt viereinhalb Jahre zurück. Damals organisierte ein politischer Aktivist einen Protestmarsch gegen einen Schweizer Bundespolitiker, der öffentlich dazu aufgerufen hatte, ungeimpfte Menschen mit einem Sticker auf der Kleidung optisch zu kennzeichnen – eine verbale Eskalation sondergleichen.
Zur Rechenschaft gezogen wurde jedoch nicht der Urheber dieses Aufrufs, Jürg Grossen, Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz (GLP). Verurteilt wurde vielmehr Nicolas A. Rimoldi, Präsident der Bürgerrechtsbewegung MASS-VOLL!. «In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als derjenige, der den Schmutz macht», sagte einst der deutsche Schriftsteller Kurt Tucholsky. Diese Beobachtung gilt offenbar nicht mehr nur für Deutschland, sondern längst auch für die Schweiz.
Ein verbaler Dammbruch
Es war Juli 2021. Der Corona-Ausnahmezustand ging in sein zweites Jahr. Die Impfkampagne lief auf Hochtouren, der Zertifikatszwang griff in der Schweiz – wie weltweit – immer weiter um sich. Kritiker der Corona-Massnahmen warnten früh davor, dass mit der Einführung des «Gesundheitszertifikats», gestützt auf das neu geschaffene Covid-Gesetz, eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Eine Sorge, die sich später als berechtigt erwies.
Vor diesem Hintergrund markierte eine Aussage von Grossen eine neue Eskalationsstufe. Er begnügte sich nicht mit allgemeinen Forderungen nach schärferen Massnahmen, wie sie damals von vielen Politikern in der Schweiz zu hören waren.

Am 17. Juli erklärte er in der Zeitung Tagesanzeiger: «Ungeimpftes Pflegepersonal sollte sich mit Stickern kennzeichnen müssen.» Mitarbeiter in Spitälern, Altersheimen und Kindertagesstätten sollten ein sichtbares Zeichen tragen, das ihren Impfstatus offenlegt – überall dort, wo Menschen betreut würden, die sich anstecken könnten. Diese Aussage war ein verbaler Dammbruch und erinnert unweigerlich an die finstersten Kapitel des 20. Jahrhunderts. Naheliegend war die Befürchtung, dass eine solche Kennzeichnung nicht beim Pflegepersonal Halt gemacht, sondern früher oder später auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet worden wäre. Ein Aufschrei in den hiesigen Leitmedien, geschweige denn in Bundesbern, blieb aus.
Der Weg durch die Instanzen
Eine Reaktion kam einzig aus der hierzulande neu entstandenen ausserparlamentarischen Opposition – namentlich von der Bewegung MASS-VOLL!, die im Februar 2021 gerade erst gegründet worden war. Rimoldi organisierte am Montagabend, dem 19. Juli, eine Spontankundgebung in Luzern. Ab 19 Uhr zogen weit über 1000 Menschen in einem Protestmarsch durch die Altstadt, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und eine drohende Zweiklassengesellschaft zu setzen – ganz im Sinne des Mottos: Wehret den Anfängen. Obwohl die Demonstration geordnet verlief und die rechtlichen Voraussetzungen einer Spontankundgebung erfüllte, erstattete die Luzerner Polizei im Nachgang Strafanzeige gegen den Bürgerrechtler.

Sechzehn Monate später musste der Präsident von MASS-VOLL! vor dem Luzerner Bezirksgericht antraben. Der Gerichtstermin am 11. November 2022 um 9 Uhr morgens wurde von einer Solidaritätskundgebung begleitet, an der über 100 Menschen teilnahmen. Das Urteil fiel erwartungsgemäss: Das Bezirksgericht sprach Rimoldi unter anderem schuldig wegen Nichttragens einer Hygienemaske am Bahnhof, Missachtung von Anordnungen des Sicherheitspersonals, Störung des Polizeidienstes, Hinderung einer Amtshandlung sowie mehrfacher Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration – darunter die Kundgebung gegen Grossen.
Rimoldi liess das Urteil nicht auf sich sitzen und zog weiter vor das Luzerner Kantonsgericht. Doch auch dort wurde er am 6. September 2023 in allen Anklagepunkten verurteilt. Besonders pikant: Sämtliche an diesem Entscheid beteiligten Richter sind parteipolitisch gebunden. Der damalige Gerichtspräsident Peter Arnold (FDP), Kantonsrichter Chris Lehner (Grüne) sowie Ersatzrichter Robert Thalmann (SVP) gehören Parteien an, die die Corona-Massnahmen mitgetragen hatten. In der Schweiz sind Richter bei Wahl und Wiederwahl auf politische Mehrheiten angewiesen und zu Mandatsabgaben an ihre Parteien verpflichtet. Von einer unabhängigen Justiz kann unter diesen Bedingungen kaum die Rede sein. Entsprechend liegt der Verdacht nahe, dass das Urteil politisch motiviert war.
Endstation Bundesgericht?
Folgerichtig zog Rimoldi den Fall bis vor das Schweizer Bundesgericht – doch auch dort biss die Bewegung auf Granit. Am 4. Dezember wurde er in sämtlichen Punkten verurteilt. Besonders frappant: Rimoldi und sein Anwalt Hermann Lei erfuhren vom Entscheid nicht vom Gericht selbst, sondern erst am 7. Januar 2026 aus der Zeitung Blick.

Die Urteilsbegründung wirft erhebliche Fragen auf. Das Bundesgericht argumentiert, die Spontankundgebung in Luzern hätte auch ohne Grossens Aussage stattgefunden, da ohnehin über weitere Verschärfungen der Corona-Massnahmen diskutiert worden sei. Damit erweckt das Gericht den Eindruck, als sei im Sommer 2021 fortlaufend über eine Markierung Ungeimpfter debattiert worden. Das entspricht jedoch nicht der Realität: Vor Grossens Eskalation hatte kein Politiker eine solche Forderung erhoben. Äusserten sich hingegen Massnahmenkritiker in ähnlicher Weise in den sozialen Medien, wurden ihre Beiträge sofort gelöscht oder gar ihre Konten gesperrt.
Gerade deshalb erscheint diese Argumentation fragwürdig. Die Forderung, Ungeimpfte sichtbar zu kennzeichnen, stellte eine neue Eskalationsstufe dar – ein unvorhergesehenes Ereignis. Genau für solche Situationen sieht das Recht Spontankundgebungen vor: Sie sind meldepflichtig, nicht bewilligungspflichtig, sofern sie innert 48 Stunden angezeigt werden. Dieser Pflicht kam Rimoldi nach. Die Demonstration wurde ordnungsgemäss bei den Luzerner Behörden gemeldet – sowohl bei der Polizei als auch bei der zuständigen Bewilligungsstelle.
Weiter behauptet das Bundesgericht, Rimoldi hätte ohnehin an den regelmässigen Montagsspaziergängen gegen die Corona-Massnahmen teilgenommen. Tatsächlich hatte er sich mit deren Organisatoren darauf verständigt, dass diese am 19. Juli auf eine Kundgebung verzichten. Zudem wählte er für den Protestmarsch bewusst eine andere Route.
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Wie bereits auf kantonaler Ebene drängt sich auch vor Bundesgericht die Frage nach der richterlichen Unabhängigkeit auf. Die mit dem Fall befassten Richter sind parteipolitisch gebunden – darunter Bundesrichter Giuseppe Muschietti (FDP), Bundesrichterin Sandra Wohlhauser (SP) und Bundesrichter Patrick Guidon (SVP). Allesamt gehören Parteien an, die die Corona-Massnahmen politisch mitzuverantworten haben. Der Eindruck der politischen Befangenheit liegt auch hier auf der Hand.
Am Ende bleibt die Rechnung. Die eigentliche Busse beträgt 375 Franken – sie ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Die Gerichtskosten auf Bezirks- und Kantonsstufe belaufen sich auf 8’260 Franken, das Verfahren vor dem Bundesgericht kostete weitere 3’000 Franken. Hinzu kommen Anwaltskosten von 39’842.60 Franken. In der Summe ergibt das 51’837.60 Franken. Auf der Website von MASS-VOLL! läuft derzeit eine Spendenaktion.
Das ist der Preis dafür, dass ein Bürgerrechtler von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machte und gegen einen Bundespolitiker demonstrierte, der dazu aufgerufen hatte, Teile der Schweizer Bevölkerung mit – man muss es so deutlich sagen – faschistoiden Methoden auszugrenzen. Jürg Grossen wurde dafür bis heute nicht rechtlich belangt. MASS-VOLL! prüft nun, den Gerichtsfall bis nach Strassbourg zu ziehen.
«Lawfare» gegen Bürgerrechtler
Das Bundesgerichtsurteil sendet eine klare Botschaft: An MASS-VOLL! soll ein Exempel statuiert werden – um potenzielle Nachahmer davon abzuschrecken, Widerstand gegen staatliche Willkür zu leisten. Wer es wagt, gegen die Staatsräson von Bundesbern aufzubegehren, muss mit drakonischen Konsequenzen rechnen.
Während des Corona-Ausnahmezustands bestand das Primat der Politik darin, die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation hierzulande kompromisslos durchzusetzen: Lockdowns, Maskenpflicht, Impfzwang. Grundrechte galten faktisch nur noch auf dem Papier. Bürgerrechtler wie Rimoldi akzeptierten diese Freiheitseinschränkungen nicht. Sie gingen auf die Strasse und machten von ihren verfassungsmässigen Rechten Gebrauch – sehr zum Missfallen der schweizerischen Classe politique. Nun werden sie dafür durch die Mühlen der Justiz gezogen. Frei nach Mao Zedong: Bestrafe einen, erziehe Tausende.
Trotz dieser Form der «Lawfare» zeigt sich MASS-VOLL! unbeeindruckt. Allein in diesem Januar verzeichnete die Bewegung laut eigenen Angaben ein Mitgliederwachstum von über 200 Personen. Im vergangenen September war sie federführend in der Nein-Kampagne gegen das E-ID-Gesetz und unterlag bei der Volksabstimmung nur knapp – mit einer Differenz von rund 20’000 Stimmen. Dieses Ergebnis ist wohlgemerkt durch illegale Spenden beeinflusst worden, unter anderem von den Medienhäusern Ringier und TX Group sowie vom staatseigenen Unternehmen Swisscom – was derzeit gerichtlich geprüft wird.
In einem Interview mit dem österreichischen Fernsehsender AUF1 zeigte sich Rimoldi trotz der Angriffe auf MASS-VOLL! optimistisch: «Für uns beweist das, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wir so weitermachen müssen und es natürlich wert ist, den Kampf gegen den Globalismus, für die Souveränität von Volk und Staat zu führen.»





